Werden Immobilien verkauft oder vermietet muss der Abgeber einen aktuell gültigen Energieausweis (nicht älter als 10 Jahre) vorlegen können. Für folgende Objekte ist die Ausstellung eines Energieausweises verpflichtend:
Ausgenommen von der Pflicht der Energieausweiserstellung sind
z.B. Garagen, nicht beheizte Objekte sowie z.B. zeitlich eingeschränkt bewohnte Ferienwohnungen, provisorische Aufbauten, Gebäude für Industrieanlagen und Landwirtschaft mit überwiegender Beheizung durch Abwärme, konditionierte Objekte kleiner 50m² Nettonutzfläche und Gebäude für religiöse Zwecke.
IWR bietet Kompetenzen von einemEnergieausweis & Vermittlungund ist berechtigt Energieausweise auszustellen.
- Realitätenbüro
- Technischen Büro
Vermarktungspaket.inklusiv.Alleinvermittlung
Der Energieausweis ist Teil des Pakets und in der Provisionsleistung inbegriffen.
Unverbindliche Anfrage über die Erstellung eines Energieausweises.
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