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Energieausweise

Werden Immobilien verkauft oder vermietet muss der Abgeber einen aktuell gültigen Energieausweis (nicht älter als 10 Jahre) vorlegen können. Für folgende Objekte ist die Ausstellung eines Energieausweises verpflichtend:

Ausgenommen von der Pflicht der Energieausweiserstellung sind
z.B. Garagen, nicht beheizte Objekte sowie z.B. zeitlich eingeschränkt bewohnte Ferienwohnungen, provisorische Aufbauten, Gebäude für Industrieanlagen und Landwirtschaft mit überwiegender Beheizung durch Abwärme, konditionierte Objekte kleiner 50m² Nettonutzfläche und Gebäude für religiöse Zwecke.

Energieausweise plus Vermittlung

IWR bietet Kompetenzen von einem und ist berechtigt Energieausweise auszustellen.

Vermarktungspaket.inklusiv.Alleinvermittlung
Der Energieausweis ist Teil des Pakets und in der Provisionsleistung inbegriffen.
Energieausweis & Vermittlung
Preisvorteil für den Abgeber

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Unverbindliche Anfrage über die Erstellung eines Energieausweises.


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